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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1992 - 19 B 358/92   

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https://dejure.org/1992,2245
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1992 - 19 B 358/92 (https://dejure.org/1992,2245)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.06.1992 - 19 B 358/92 (https://dejure.org/1992,2245)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 (https://dejure.org/1992,2245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Persönliche Zuverlässigkeit; Eignen zum Führen von Kraftfahrzeugen; Charaktereigenschaft; Besonderes Vertrauensverhältnis; Taxifahrer; Fahrgastbeförderung; Anordnungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 464
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 19 A 3812/98

    Straßenverkehrsrecht: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur

    Die persönliche Zuverlässigkeit ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluß vom 1.9.1970 - VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15 e StVZO Nr. 1 und Beschluß vom 19.3.1986 - 7 B 19.86 -, NJW 1986, 2779 = Buchholz a.a.O. Nr. 3) und des erkennenden Senats des OVG NW (Beschluß vom 2.6.1992 - 19 B 358/92 -, NWVBl 1993, 57 = NZV 1992, 464 = VRS 83, 398 unter Bezugnahme auf das Urteil des 12. Senats vom 4.4.1979 - XII A 287/78 -, VRS 57, 476; Beschluß vom 20.11.1992 - 19 B 3526/92 - Beschluß vom 8.12.1994 - 19 B 2446/94 - Beschluß vom 15.9.1995 - 19 B 1933/95 - Beschluß vom 21.3.1997 - 19 B 172/97 - Beschluß vom 11.6.1997 - 19 B 501/97 - und Beschluß vom 18.5.1998 - 19 A 3374/97 -) eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht.

    Die aus diesen Gründen erforderliche persönliche Zuverlässigkeit ist durch Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nichtverkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger aktenkundig gewordener Vorkommnisse zu beurteilen (vgl. dazu auch BVerwG a.a.O.; OVG NW, Beschluß vom 2.6.1992 a.a.O., Beschluß vom 21.3.1997 a.a.O und Beschluß vom 18.5.1998 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 15.7.1991 - 11 B 91.74 - NZV 1991, 486 ).

    Daraus ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß die persönliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 15 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO ein von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 9 StVZO unabhängiges, gerade auf die auszuübende Fahrgastbeförderung bezogenes Erfordernis eigener Art ist und nicht etwa eine Steigerung der allgemeinen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. OVG NW, Beschluß vom 2.6.1992 a.a.O. und Beschluß vom 11.4.1995 a.a.O).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes

    "Das Merkmal der persönlichen Zuverlässigkeit ist dabei eine zusätzliche, von der durch § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO (i.V.m. §§ 4 bis 15 StVZO) erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheidende subjektive Zulassungsvoraussetzung und nicht etwa eine Steigerung der in § 4 StVG, § 9 StVZO genannten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Sinne, daß (bestehende, aber ausgeräumte) Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotzdem für sich allein noch zur Bejahung von Bedenken an der Zuverlässigkeit genügen könnten (insoweit zutreffend OVG NRW, Beschl. v. 2. Juni 1993 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1992, 57 [58]; VG Hamburg, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 VG 960/97 -, NZV 1997, 536).

    Soweit das OVG NRW (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1993, 57 [58]) weiter ausführt, das Zuverlässigkeitserfordernis sei nicht aufgestellt worden, um die Fahrgäste vor Unfällen zu schützen (weil dies der von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuzuordnen sei), sondern betreffe das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und den Fahrgästen in bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung, so tritt der Senat dem in dieser Form schon deswegen nicht bei, weil sich diese Aspekte gerade nicht klar scheiden lassen, das auch nach dieser Ansicht von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO geschützte Vertrauen der Fahrgäste sich vielmehr auch und gerade auf die ungefährdete Beförderung erstreckt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 19 B 172/97

    Rechtmäßgikeit der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Beschluß vom 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, NWVBl 1993, 57 = NZV 1992, 464 unter Bezugnahme auf das Urteil des 12. Senats vom 4. April 1979 - XII A 287/78 -, Verkehrsrechtssammlung 57, 476; Beschluß vom 20. November 1992 - 19 B 3526/92 - Beschluß vom 8. Dezember 1994 - 19 B 2446/94 - Beschluß vom 15. September 1995 - 19 B 1933/95 - eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht.

    OVG NW, Beschluß vom 2. Juni 1992, a.a.O..

    vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht a.a.O.; OVG NW, Beschluß vom 2. Juni 1992 a.a.O.; VGH München, Urteil vom 15. Juli 1991 - 11 B 91.74 - NZV 1991, 486.

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