Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1992 - 19 B 358/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Persönliche Zuverlässigkeit; Eignen zum Führen von Kraftfahrzeugen; Charaktereigenschaft; Besonderes Vertrauensverhältnis; Taxifahrer; Fahrgastbeförderung; Anordnungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 20.12.1991 - 6 L 4156/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1992 - 19 B 358/92
Papierfundstellen
- NZV 1992, 464
Wird zitiert von ... (25)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 19 A 3812/98
Straßenverkehrsrecht: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur …
Die persönliche Zuverlässigkeit ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluß vom 1.9.1970 - VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15 e StVZO Nr. 1 …und Beschluß vom 19.3.1986 - 7 B 19.86 -, NJW 1986, 2779 = Buchholz a.a.O. Nr. 3) und des erkennenden Senats des OVG NW (Beschluß vom 2.6.1992 - 19 B 358/92 -, NWVBl 1993, 57 = NZV 1992, 464 = VRS 83, 398 unter Bezugnahme auf das Urteil des 12. Senats vom 4.4.1979 - XII A 287/78 -, VRS 57, 476; Beschluß vom 20.11.1992 - 19 B 3526/92 - Beschluß vom 8.12.1994 - 19 B 2446/94 - Beschluß vom 15.9.1995 - 19 B 1933/95 - Beschluß vom 21.3.1997 - 19 B 172/97 - Beschluß vom 11.6.1997 - 19 B 501/97 - und Beschluß vom 18.5.1998 - 19 A 3374/97 -) eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht.Die aus diesen Gründen erforderliche persönliche Zuverlässigkeit ist durch Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nichtverkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger aktenkundig gewordener Vorkommnisse zu beurteilen (…vgl. dazu auch BVerwG a.a.O.; OVG NW, Beschluß vom 2.6.1992 a.a.O., Beschluß vom 21.3.1997 a.a.O …und Beschluß vom 18.5.1998 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 15.7.1991 - 11 B 91.74 - NZV 1991, 486 ).
Daraus ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß die persönliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 15 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO ein von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 9 StVZO unabhängiges, gerade auf die auszuübende Fahrgastbeförderung bezogenes Erfordernis eigener Art ist und nicht etwa eine Steigerung der allgemeinen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. OVG NW, Beschluß vom 2.6.1992 a.a.O. …und Beschluß vom 11.4.1995 a.a.O).
- OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06
Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes …
"Das Merkmal der persönlichen Zuverlässigkeit ist dabei eine zusätzliche, von der durch § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO (i.V.m. §§ 4 bis 15 StVZO) erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheidende subjektive Zulassungsvoraussetzung und nicht etwa eine Steigerung der in § 4 StVG, § 9 StVZO genannten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Sinne, daß (bestehende, aber ausgeräumte) Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotzdem für sich allein noch zur Bejahung von Bedenken an der Zuverlässigkeit genügen könnten (insoweit zutreffend OVG NRW, Beschl. v. 2. Juni 1993 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1992, 57 [58]; VG Hamburg, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 VG 960/97 -, NZV 1997, 536).Soweit das OVG NRW (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1993, 57 [58]) weiter ausführt, das Zuverlässigkeitserfordernis sei nicht aufgestellt worden, um die Fahrgäste vor Unfällen zu schützen (weil dies der von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuzuordnen sei), sondern betreffe das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und den Fahrgästen in bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung, so tritt der Senat dem in dieser Form schon deswegen nicht bei, weil sich diese Aspekte gerade nicht klar scheiden lassen, das auch nach dieser Ansicht von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO geschützte Vertrauen der Fahrgäste sich vielmehr auch und gerade auf die ungefährdete Beförderung erstreckt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 19 B 172/97
Rechtmäßgikeit der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Beschluß vom 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, NWVBl 1993, 57 = NZV 1992, 464 unter Bezugnahme auf das Urteil des 12. Senats vom 4. April 1979 - XII A 287/78 -, Verkehrsrechtssammlung 57, 476; Beschluß vom 20. November 1992 - 19 B 3526/92 - Beschluß vom 8. Dezember 1994 - 19 B 2446/94 - Beschluß vom 15. September 1995 - 19 B 1933/95 - eine persönliche Charaktereigenschaft, die die Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen kennzeichnet und für deren Prüfung wesentlich darauf abzustellen ist, ob der Betroffene sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht.OVG NW, Beschluß vom 2. Juni 1992, a.a.O..
vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht a.a.O.; OVG NW, Beschluß vom 2. Juni 1992 a.a.O.; VGH München, Urteil vom 15. Juli 1991 - 11 B 91.74 - NZV 1991, 486.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 16 B 1408/12
Erforderlichkeit der bei der Beförderung von Fahrgästen besonderen Verantwortung …
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 -, juris Rdnr. 7 (= NWVBl. 1999, 151), und vom 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, juris, Rdnr. 9 (= NWVBl. 1993, 57); dem sich anschließend Bay. VGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris, Rdnr. 13. - OVG Niedersachsen, 09.10.1998 - 12 M 4206/98
Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Persönliche Zuverlässigkeit; …
Das Merkmal der persönlichen Zuverlässigkeit ist dabei eine zusätzliche, von der durch § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO (i.V.m. §§ 4 bis 15 StVZO) erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterscheidende subjektive Zulassungsvoraussetzung und nicht etwa eine Steigerung der in § 4 StVG, § 9 StVZO genannten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Sinne, daß (bestehende, aber ausgeräumte) Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen trotzdem für sich allein noch zur Bejahung von Bedenken an der Zuverlässigkeit genügen könnten (insoweit zutreffend OVG NRW, Beschl. v. 2. Juni 1993 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1992, 57 [58]; VG Hamburg, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 VG 960/97 -, NZV 1997, 536).Soweit das OVG NRW (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, NVWBl. 1993, 57 [58]) weiter ausführt, das Zuverlässigkeitserfordernis sei nicht aufgestellt worden, um die Fahrgäste vor Unfällen zu schützen (weil dies der von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO erfaßten Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuzuordnen sei), sondern betreffe das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und den Fahrgästen in bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung, so tritt der Senat dem in dieser Form schon deswegen nicht bei, weil sich diese Aspekte gerade nicht klar scheiden lassen, das auch nach dieser Ansicht von § 15e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVZO geschützte Vertrauen der Fahrgäste sich vielmehr auch und gerade auf die ungefährdete Beförderung erstreckt.
- VG Düsseldorf, 20.10.2012 - 6 L 1336/12
Busfahrer D-Klassen besondere Verantwortung Zuverlässigkeit Verkehrsvorschriften …
vgl. zur StVZO a. F.: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 1. September 1970 - VII B 60.70 -, Buchholz 442.16 § 15e StVZO Nr. 1; OVG NRW, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, juris Rdnr. 9, 12; zur FeV: OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Oktober 2008 - 16 E 752/08 -, und vom 26. August 2008 - 16 B 989/08 -.vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, juris Rdnr. 9 (= NWVBl. 1993, 57), und vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 -, juris Rdnr. 7 ff. (= NWVBl. 1999, 151) noch zur StVZO a. F.; sich der Rspr. des OVG NRW anschließend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris Rdnr. 13.
- VG Aachen, 10.08.2018 - 2 L 977/18
Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug, Beziehen und Besitz von kinder- und …
Diese Prognoseentscheidung zu der Frage, ob der Bewerber um eine Fahrerlaubnis oder der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden, richtet sich nach einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nicht verkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger aktenkundig gewordener Vorkommnisse, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 1986 - 7 B 19/86 - OVG NRW, Beschlüsse vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 -, vom 2. Juni 1992 - 19 B 358/92 -, vom 5. März 2004 - 19 A 832/04 - und vom 23. April 2013 - 16 B 1408/12 -, jeweils juris;. - VG Köln, 26.04.2002 - 1 L 408/02 Sind - wie vorliegend - wirtschaftliche Nachteile zu befürchten, ist dies in der Regel nämlich nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Antragstellerin ohne den Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, so die ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 03. August 2001 - 1 L 1260/01 - und vom 17. Dezember 2001 - 1 L 2575/01 - vgl. auch: Hess.VGH, Beschluss vom 09. Juni 1992 - 9 TG 2795/91 -, NVwZ-RR 1993, 145, 146; OVG NRW; Beschluss vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBl.
Soweit sie darauf verweist, angesichts langer Verfahrenslaufzeiten in Hauptsacheverfahren werde ihr ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung der Marktzutritt erschwert bzw. dieser werde vereitelt, rechtfertigt dies keine der Antragstellerin günstigere Betrachtungsweise: Insoweit steht der beabsichtigte erstmalige Erwerb einer bislang nicht inne gehabten Rechtsposition in Rede, dessen Beanspruchung eine Vorwegnahme der Hauptsache gerade nicht rechtfertigen kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. Juni 1992, a.a.O..
- VG Köln, 21.04.1999 - 1 L 366/99 Sind wirtschaftliche Nachteile betroffen, ist dies in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Antragstellerin ohne Erlaß der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 09. Juni 1992 - 9 TG 2795/91, NVwZ-RR 1993, 145(146); OVG NW, Beschluß vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBl 1993, 58.
Die Anordnung der Zusammenschaltung in D. beeinträchtigt die Antragstellerin mithin nicht in einer von ihr bereits genutzten Position, sondern betrifft den erstmaligen Erwerb einer bislang nicht innegehabten Position, für deren Beanspruchung es in der Regel an einem Anordnungsgrund fehlt, vgl. OVG NW, Beschluß vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBl 1993, 58.
- OVG Sachsen, 15.05.2008 - 3 BS 411/07
Fahreignung; Fahrgastbeförderung; persönliche Zuverlässigkeit; Normzweck; …
Dies wird damit begründet, dass die Rechtsgüter der Fahrgäste nicht schutzwürdiger seien als die Rechtsgüter der anderen Verkehrsteilnehmer, so dass dem Schutz der Fahrgäste und der anderen Verkehrsteilnehmer vor Unfällen gleichermaßen durch das in § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV konkretisierte Erfordernis der charakterlichen Eignung zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften sowie durch den Maßnahmenkatalog im Rahmen des Punktsystems nach § 4 StVG ausreichend Rechnung getragen werde (BayVGH, Beschl. v. 2.4.2003 - 11 CS 02.2514 -, zitiert nach Juris; OVG NRW, Beschl. v. 2.6.1992, NWVBl. 1993, 57 ff.). - VG Köln, 27.03.2012 - 1 L 1875/11
Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Zuteilung eines Blocks internationaler …
- VG Aachen, 27.03.2012 - 2 K 2341/10
Persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung der Erteilung einer Fahrerlaubnis …
- VG Aachen, 28.06.2011 - 2 K 1952/10
Kein Taxischein für Steuerhinterzieher
- VG Köln, 10.03.2009 - 14 L 1848/08
Anspruch auf Fällung eines Baumes aus Gründen der Verkehrssicherheit; Erhaltung …
- VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 259/08
Genehmigung eines Terminierungsentgelts für die Anrufzustellung im Mobilfunk; …
- VG Cottbus, 22.05.2020 - 3 L 217/20
Ausnahmegenehmigung zur Öffnung eines Fitnessstudios
- VG Köln, 24.07.2007 - 14 L 496/07
- VG Köln, 23.12.2004 - 14 L 3372/04
Verfassungsrechtliches Gebot des effektiven Rechtsschutzes ; Gebühren für die …
- VG Köln, 09.11.1999 - 1 L 1213/99
Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich der …
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2020 - 9 K 1616/20
Fahrgastbeförderung; Verlängerung, Straftat
- VG Köln, 03.11.2003 - 14 L 1960/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Mauterhebung gem. § 4 Abs. 3 Gesetz zur …
- VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01
Verpflichtung der DTAG Inkasso und Fakturierung von Mehrwertdiensten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 19 B 501/97
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ; …
- VG Köln, 20.08.2003 - 1 L 1767/03
- VG Minden, 06.05.2003 - 3 L 403/03
Abhängigkeit der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von der Vorlage eines …